Als Fachanwalt für Erbrecht und mit Schwerpunkt auf diesem Gebiet seit 1995 bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Erbrecht. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem umfangreichen Fachwissen, welches ich durch den Erwerb des Fachanwaltstitels für Erbrecht im Jahr 2006 erlangt habe, stehe ich Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Testamentsgestaltung ist eine anspruchsvolle und hohe Kunst, sie kann streitvermeidend wirken. Sie ist die Domäne für Erbrechtler, die die ganze Palette von Testamenten anbieten können zum Beispiel Berliner Testament, Geschiedenen-Testament, Behinderten-Testament, Bedürftigen-Testament, Patchwork-Testament, Springteufel-Testament u. m.
Eines der streitanfälligsten Gebilde überhaupt. Sie lässt sich oft durch gute Beratung vermeiden oder zumindest steuern. Ist sie bereits entstanden, ist kompetente Hilfe ein Muss.
Ein Testamentsvollstrecker hat in der Regel die Aufgabe, einen Nachlass zu verwalten und zu verteilen. Macht er seinen Job gut, kann er Wertverluste des Nachlasses durch unnötigen Erbenstreit verhindern und durch professionelle Verwertung und Verwaltung erhalten und vermehren.
Im Erbschein stellt das Nachlassgericht vor allen Dingen fest, wer zu welchen Anteilen Erbe geworden ist. Das Erbscheinsverfahren steuert zumeist den ganzen Nachlass und seine Verteilung. Oft tauchen dabei schwierige Fragen der Testamentsauslegung und anderes mehr auf.
Immer mehr Menschen beziehen öffentliche Leistungen. Im Todesfall kommen dann Sozialhilfeträger mit Rückforderungsansprüchen, allerdings keineswegs immer zu Recht, helfen kann nur ein Profi.
Gibt es im Erbfall mehrere Beteiligte, muss auseinandergesetzt werden. Dieser Prozess ist hochkomplex, oft greift vieles ineinander wie Schenkungen in vorweggenommener Erbfolge, besondere (Pflege-) Leistungen einzelner Miterben, Anrechnungsbestimmungen und mehr.
Das Pflichtteilsrecht ist das ganz große Thema des Erbrechts. Die einen wollen Pflichtteilsansprüche von Kindern und anderen verhindern oder zumindest reduzieren, die anderen sind enterbt und wollen über den Pflichtteil doch noch größtmögliche Teilhabe am Nachlass herausholen. Die gesetzlichen Vorgaben sind sehr kompliziert, der Laie allein ist hoffnungslos verloren.
Die Erbenhaftung ist kompliziert und vielschichtig. Voreilige Ausschlagungen sind auf jeden Fall nicht angesagt. Ist sie jedoch angesagt, aber versäumt, kann mit Hilfe der Bestimmungen über die Erbenhaftung repariert werden. Selbstversuche sind zum Scheitern verurteilt.
Ein sehr leidiges Thema, wenn sich die Beteiligten nicht innerhalb der Freibeträge bewegen.
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, muss rechtzeitig geplant und gesteuert werden. Hierzu gibt es tolle Instrumente wie beispielsweise die Güterstandsschaukel. Aber bitte nur mit kompetenter Hilfe. Gezieltes Vorgehen kann hier viel Geld sparen.
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