Den allerwenigsten Mandanten ist bekannt, dass es bei einem Auszug aus der Ehewohnung von mehr als sechs Monaten ganz schnell zum endgültigen Verlust der Wohnung kommen kann. In § 1361 Abs. 4 BGB ist nämlich geregelt, wenn ein Ehegatte nach der Trennung aus der Ehewohnung ausgezogen ist und nicht innerhalb von sechs Monaten nach seinem...Read More
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